Natur genießen.

Seele baumeln lassen.



Platzordnung

1. Der Zutritt zum Campingplatz ist nur nach Anmeldung in der Rezeption gestattet.


2. Das Campingplatzpersonal ist berechtigt den Personalausweis eines jeden Mieters und Besuchers einzusehen.


3. Der Platz ist vom 01. März bis zum 31. Oktober geöffnet. In Absprache und nach Voranmeldung kann der Platz vom 01. November bis zum 28. Februar im Winter geöffnet sein.


4. Die Platzruhe ist in der Zeit von 12 Uhr - 15 Uhr und von 22 Uhr - 7 Uhr festgelegt. Das Campingplatzpersonal kann in dieser Zeit den Platz sperren. Während der Platzruhe herrscht Fahrverbot. Radios, Fernseher, CD-Player und ähnliches sind leise zu stellen. Das Gleiche gilt für Unterhaltungen und Gespräche. Bitte nehmen Sie Rücksicht aufeinander.

5. Am Abreisetag ist der Platz bis spätestens 12 Uhr zu räumen. Bei späterer Abreise wird eine weitere Nacht berechnet. Der Platz ist sauber zu hinterlassen.

6. Innerhalb der Gebäude gilt striktes Rauchverbot. Außerhalb im Freien ist das Rauchen von Zigaretten gestattet.
Das Rauchen von Cannabis ist nicht gestattet. Bitte entsorgen Sie Zigarettenreste in den vorgesehenen Aschenbechern.

7. Es dürfen weder Gräben gezogen, noch Löcher gegraben werden. Die Gemeinschaftsanlagen sind schonend zu behandeln, da sie der Erholung, der Hygiene und der Freizeitgestaltung dienen. Gefahren die von solchen Anlagen ausgehen, sind unverzüglich dem
Campingplatzpersonal anzuzeigen. Danke.

8. Den Anweisungen des Campingplatzpersonals ist Folge zu leisten. Bei Verstoß gegen die Platzordnung oder wenn die Aufrechterhaltung von Sicherheit und Ordnung gefährdet ist, ist das Campingplatzpersonal berechtigt, den Mieter oder die in seinem Bereich befindlichen Personen (Angehörige, Besucher) sofort vom Platz zu weisen. Das Campingplatzpersonal ist bevollmächtigt das Hausrecht auszuüben. Die Ausübung des Hausrechtes beinhaltet auch die unbegründete Verweigerung der Aufnahme von Personen. Eine Mietminderung findet bei einem Platzverweis keine Anwendung.

9.  Hunde sind stets an der Leine zu führen. Andere Tiere sind so zu halten, dass eine Belästigung oder Gefahr ausgeschlossen ist. Tierkot hat der Halter sofort zu beseitigen. Soweit ein Tier eine Belästigung darstellt, kann das Campingplatzpersonal verlangen, dass dieses Tier von der Freizeitanlage gänzlich ferngehalten wird, auch wenn die Tierhaltung im Mietvertrag erlaubt worden ist. Die Miete kann hierdurch nicht gemindert werden.

10. Das Fahren mit Fahrzeugen aller Art ist nur auf den vorgesehenen Wegen im Schritttempo gestattet und auf das Notwendigste zu beschränken. Bei Verstoß kann das Campingplatzpersonal dem Mieter das Fahren in der Freizeitanlage gänzlich untersagen. Eine
Mietminderung findet nicht statt.

11. Ein Lagerfeuer ist nur am ausgewiesenen Grillplatz, in der dafür vorgesehenen Feuerstelle gestattet. Bitte nutzen Sie vorzugsweise den Grillplatz zum Grillen und hinterlassen Sie diesen sauber und ordentlich. Lagerfeuer sowie feuergefährdende Heizungen sind auf dem restlichen Platz verboten. Grillen auf den einzelnen Parzellen ist nur mit Gas erlaubt, wenn jede Gefährdung ausgeschlossen ist und der Platz nicht in Mitleidenschaft gezogen wird.
Gasflaschen müssen in den dafür vorgesehenen Behältern aufgestellt bzw. gelagert werden. Die Lagerung und Beförderung muss den gesetzlichen sicherheitstechnischen Anforderungen entsprechen.

12. Alle Fahrzeuge sind ausschließlich auf der zugewiesenen Fläche zu parken. Bei Verstoß kann die Berechtigung zum Fahren in der Freizeitanlage gänzlich untersagt werden, sowie eine Preiserhöhung für den zusätzlich in Anspruch genommenen Platz folgen.

13. Die Wasserzapfstellen sind nur für die Entnahme von Frischwasser zu benutzen. Es darf nicht unnötig Wasser verbraucht werden z.B. für Rasensprengen, Autowaschen oder zum Spielen.

14. Das Campingplatzpersonal und die Betreiberin haften weder für Diebstahl der eingebrachten Fahrzeuge, noch für Diebstahl jedweder Art. Durch die Platznutzung kommt kein Verwahrungsvertrag zustande. Außerdem haften Sie nicht für Beschädigungen an
eingebrachten Fahrzeugen und Gegenständen. Die Benutzung und das Betreten der gesamten Fläche erfolgen auf eigene Gefahr und Verantwortung des Mieters bzw. des Gastes.
Ebenso übernehmen das Campingplatzpersonal und die Betreiberin keine Haftung für Schäden durch höhere Gewalt. Dies können Hochwasser, Hagel, Blitzschlag oder andere Arten von Schäden oder Behinderungen sein. Hierfür ist allein der Mieter verantwortlich.

15. Wir schließen jegliche Haftung für den Wäsche- und Trockenservice aus. Für Vandalismus, Diebstahl oder eine andere Art welche zum Verlust oder zur Beschädigung der zum Waschen abgegebenen Gegenstände führen könnte, wird keine Haftung übernommen. Für Gegenstände gleich welcher Art, die sich in der Kleidung befinden wird nicht gehaftet.


16. Kinder unter 5 Jahren dürfen die Sanitäranlagen nur in Begleitung Erwachsener benutzen.

17. Nur Müll in üblichen Mengen, welcher auf der Freizeitanlage anfällt, darf in den am blauen Haus aufgestellten Behältern entsorgt werden. Getrennt wird nach Gelber Sack (in Rezeption erhältlich), Papier, Glas und Restmüll. Heiße Asche oder andere brennende Materialien dürfen nicht in den Mülleimern entsorgt werden. Zuwiderhandlung wird strafrechtlich verfolgt.
Der Mieter und Gast wird darauf hingewiesen, den anfallenden Müll soweit zu zerkleinern und zu trennen, dass dieser problemlos in die dafür vorgesehenen Behälter hinein passt. Dies gilt vor allem für größere Karton- und Papierverpackungen. Das Campingplatzpersonal ist berechtigt, bei nicht sachgerechter Benutzung den Verursacher aufzufordern umgehend Abhilfe
zu leisten. Gegebenenfalls kann der Verursacher aufgefordert werden seinen Müll erneut zu sortieren und nach deutschem Abfallgesetz ordnungsgemäß zu entsorgen.

18. Auf Sauberkeit legen Sie sicher ebenso großen Wert wie wir. Bitte verlassen Sie die Sanitäranlagen in sauberem Zustand.

19. Mieter,  die chemische Toiletten nutzen, bitten wir umweltschonende Sanitärkonzentrate zu nutzen, da Kläranlagen die außerordentlich hohen chemischen Belastungen längerfristig nicht in genügendem Maße verarbeiten können. Die Entsorgungsstelle finden Sie in der Einfahrt, gegenüber der Rezeption. Direkte Abläufe von chemischen Mitteln in die Natur
sind untersagt. Dies hat den sofortigen Platzverweis zur Folge.

20. Das Angeln an der Lahn ist nur mit gültigem Tages-Erlaubnisschein gestattet. Dieser ist gegen Entgelt in der Rezeption nach Vorzeigen des Fischereischeins und dem Nachweis der Fischerprüfung zu erwerben.

21. Die Videoüberwachung des Geländes dient ihrer Sicherheit. Weiterhin dient sie der Wahrung des Hausrechts, sowie der Prävention und Aufklärung von Straftaten.


Für Fragen, Anregungen und Wünsche stehen wir Ihnen tagsüber im Rahmen unserer Öffnungszeiten von 8 Uhr - 12 Uhr und  14.30 Uhr - 18 Uhr an der Rezeption zur Verfügung.


Wir wünschen Ihnen einen angenehmen und erholsamen Aufenthalt bei uns.