Natur genießen.
 
Seele baumeln lassen.

Allgemeine Geschäftsbedingungen der Firma Campingplatz


Sehr geehrter Gast,
diese Allgemeinen Geschäftsbedingungen („AGB“) werden, soweit wirksam vereinbart, Inhalt des zwischen Ihnen („Gast“) und uns, der Firma Campingplatz Wetzlar („CPW“) zustande kommenden Vertrages über Campingleistungen. Bitte lesen Sie die Allgemeinen Geschäftsbedingungen vor Vertragsabschluss sorgfältig durch.


§ 1 Vertragsabschluss
1.1. Der Gast bietet CPW verbindlich einen Vertrag, welcher mündlich, schriftlich, per Telefax, E-Mail, über das online Buchungssystem oder durch weitere Übermittlung auf elektronischem Weg, über Campingleistungen an. Grundlage sind diese AGB, aktuelle Preis- und Leistungslisten, wichtige Hinweise und alle ergänzenden Angaben. Die AGB von CPW werden vom Gast bei Buchung verbindlich anerkannt.
1.2. Der Vertrag kommt mit der Buchungsbestätigung von CPW an den Gast, bzw. den Vermittler oder Gruppenauftraggeber zustande.
1.3. Weiterhin erkennt der Gast die Platzordnung an.
1.4. Der Gast, bzw. der Vermittler oder Gruppenbeauftragte haftet für alle Verpflichtungen von Gruppenteilnehmern aus diesem Vertrag (insbesondere die Zahlung des Mietpreises und von Stornokosten), für welche der Gast die Buchung vornimmt.
1.5. Angebote von CPW sind stets freibleibend und unverbindlich.


§ 2 Mietpreis und Zahlung
2.1. Der Mietpreis und die Leistungen richten sich nach der Vereinbarung in der Buchungsbestätigung, hilfsweise nach der aktuellen Preisliste von CPW.
2.2. Die Zahlung des Mietpreises ist bis 14 Tage vor Mietbeginn vom Gast zu leisten. CPW kann die Zahlungsbedingungen schriftlich ändern.
2.3. Der Gast verpflichtet sich die Zahlung rechtzeitig, in vollem Umfang zu leisten.


§ 3 Umbuchungen
3.1. Ein Anspruch des Gastes nach Vertragsabschluss auf Änderungen hinsichtlich des Miettermins, des Mietortes oder weiterer Leistungen (Umbuchung) besteht nicht. CPW kann, sofern die Durchführung möglich ist, den Mietbeginn für ein Umbuchungsentgelt von € 20 pro Gast, auf einen neuen Termin innerhalb des Saisonjahres (01.03.-31.10.) verlegen.
3.2. Ein Umbuchungsanspruch des Gastes nach Vertragsabschluss auf Grund von Krankheit besteht nicht. CPW kann, sofern die Durchführung möglich ist, den Mietbeginn nach Vorlage einer ärztlichen Bescheinigung für ein Umbuchungsentgelt von € 20 auf einen neuen Termin innerhalb des Saisonjahres (01.03.-31.10.) verlegen. Die ärztliche Bescheinigung ist unverzüglich schriftlich an CPW zu übermitteln, noch vor dem ursprünglichen Mietbeginn.
3.3. Ein Umbuchungsanspruch des Gastes nach Vertragsabschluss auf Grund von Schlechtwetterprognosen besteht nicht.
3.4. CPW ist berechtigt den Miettermin auf einen neuen Termin innerhalb des Saisonjahres (01.03.-31.10.) umzubuchen, wenn die Vermietung erheblich erschwert, gefährdet, beeinträchtigt oder behördlich untersagt wird. Der Gast hat kein Anrecht auf kostenfreien Rücktritt oder Schadenersatz.

§ 4 Stornierung/Rücktritt durch den Gast
4.1. Der Gast kann bis Mietbeginn jederzeit durch schriftliche Erklärung gegenüber CPW vom Vertrag zurücktreten. Maßgeblich ist der Eingang bei CPW.
4.2. Tritt der Gast vom Vertrag zurück, so verliert CPW den Anspruch auf den vereinbarten Preis. CPW kann jedoch unter Berücksichtigung gewöhnlich ersparter Aufwendungen und die gewöhnlich mögliche anderweitige Vermietung eine angemessene Entschädigung verlangen. Hierfür sind folgende pauschale Entschädigungen vom stornierten Preis maßgeblich:
a) ab 10 Tage vor Mietbeginn 30%
b) ab 24 Stunden vor Mietbeginn 50%
c) am Tag des Mietbeginns oder bei Nichtantritt 80%.
4.3. Der Gast hat keinen Anspruch auf Rückerstattung, bei vorzeitiger Mietbeendigung oder für nicht in Anspruch genommene Leistungen.
4.4. Krankheit des Gastes bzw. von Gruppenmitgliedern oder Schlechtwetterprognosen rechtfertigen keinen vollständigen oder teilweise kostenfreien Rücktritt vom Vertrag durch den Gast.


§ 5 Kündigung durch CPW
5.1. CPW kann den Vertrag vorzeitig bzw. fristlos kündigen, wenn der Gast die Durchführung des Vertrages ungeachtet einer Abmahnung nachhaltig stört oder wenn er sich in solchem Maß vertragswidrig verhält, dass die sofortige Aufhebung des Vertrages gerechtfertigt ist.
5.2. Kündigt CPW, so behält CPW den Anspruch auf den Gesamtpreis. Die örtlich bevollmächtigten Mitarbeiter von CPW, sind in diesen Fällen bevollmächtigt, die Rechte von CPW zu wahren.

§ 6 Kündigung wegen höherer Gewalt
Wird die Leistungserbringung infolge nicht vorhersehbarer höherer Gewalt erheblich erschwert, gefährdet oder beeinträchtigt, so können sowohl CPW als auch der Gast den Vertrag kündigen. Ein Schadenersatzanspruch des Gastes besteht nicht.

§ 7 Obliegenheiten und Kündigung des Gastes
7.1. Der Gast hat auftretende Mängel unverzüglich CPW oder bevollmächtigten Mitarbeitern von CPW vor Ort anzuzeigen und Abhilfe zu verlangen. Über die Erreichbarkeit von CPW, wird der Kunde, rechtzeitig vor Mietbeginn unterrichtet.
7.2. Ist von CPW kein Mitarbeiter vor Ort eingesetzt, so ist der Gast verpflichtet, CPW direkt unter der nachfolgend bezeichneten Telefonnummer, E-Mailadresse oder Firmenadresse unverzüglich Nachricht über die Beanstandungen zu geben und um Abhilfe zu ersuchen.

§ 8 Besondere Pflichten und Haftung des Gastes
8.1. Die Anreise ist zwischen 15 Uhr und 18 Uhr möglich, in der Hauptsaison bis 19 Uhr. Spätere Anreisen sind vorab an CPW zu melden und abzusprechen.
8.2. Am Abreisetag ist der Platz bis spätestens 12 Uhr zu räumen. Der Platz ist sauber zu verlassen. Bei späterer Abreise wird eine weitere Nacht berechnet.
8.3. Der Gast hat den Anweisungen des Campingplatzpersonals Folge zu leisten.
8.4. Hunde sind stets an der Leine zu führen. Tierkot hat der Halter sofort zu beseitigen.
8.5. Ein Lagerfeuer ist nur am ausgewiesenen Grillplatz, in der dafür vorgesehenen Feuerstelle gestattet.
8.6. Nur Müll in üblichen Mengen, welcher auf der Freizeitanlage anfällt, darf in Müllbehältern entsorgt werden.
8.7. Die Videoüberwachung des Geländes dient der Sicherheit. Weiterhin dient sie der Wahrung des Hausrechts, sowie der Prävention und Aufklärung von Straftaten.


§ 9 Ausschlussfrist und Verjährung
Ansprüche, gleich aus welchem Rechtsgrund – jedoch mit Ausnahme der Ansprüche des Gastes aus unerlaubter Handlung, hat der Gast innerhalb eines Monats nach der vertraglich vorgesehenen Beendigung der Leistungen gegenüber CPW schriftlich geltend zu machen.


§ 10 Haftung
10.1. Die vertragliche Haftung von CPW, für Schäden, die nicht Körperschäden sind (auch die Haftung für die Verletzung vor-, neben- oder nachvertraglicher Pflichten) ist auf den dreifachen Mietpreis beschränkt, soweit ein Schaden des Gastes von CPW weder vorsätzlich noch grob fahrlässig herbeigeführt worden ist. Die Geltendmachung von Schadensersatzansprüchen gegen CPW ist ausgeschlossen, wenn der Schaden nicht unverzüglich durch den Gast angezeigt worden ist. Der Gast hat CPW alle Unterlagen, unaufgefordert zur Verfügung zu stellen. Unterlässt der Gast den Nachweis, so entfällt die Haftung von CPW.
10.2. CPW haftet nicht für Leistungsstörungen, Personen und Sachschäden im Zusammenhang mit Leistungen, die als Fremdleistungen lediglich vermittelt werden, z.B. Stadtführungen und Kanutouren.
10.3. CPW haftet nicht für unvorhersehbare Ereignisse wie z.B. Verletzungen, Verluste von Wertsachen und Wetterereignissen.
10.4. CPW haftet weder für Diebstahl der eingebrachten Fahrzeuge noch für Diebstahl jedweder Art. Durch die Platznutzung kommt kein Verwahrungsvertrag zustande. Außerdem haftet CPW nicht für Beschädigungen an eingebrachten Fahrzeugen und Gegenständen. Die Benutzung und das Betreten der gesamten Fläche erfolgen auf eigene Gefahr und Verantwortung des Gastes. Ebenso übernimmt CPW keine Haftung für Schäden durch höhere Gewalt. Dies können Hochwasser, Hagel, Blitzschlag oder andere Arten von Schäden oder Behinderungen sein. Hierfür ist allein der Gast verantwortlich.


§ 11 Unwirksamkeit von Vertragsbestimmungen
Sollten einzelne Bestimmungen dieses Vertrages unwirksam oder undurchführbar sein oder nach Vertragsabschluss unwirksam oder undurchführbar werden, so wird dadurch die Wirksamkeit des Vertrages im Übrigen nicht berührt. An dieser Stelle der unwirksamen oder undurchführbaren Bestimmungen soll diejenige wirksame und durchführbare Regelung treten, deren Wirkungen der wirtschaftlichen Zielsetzung möglichst nahekommen, die die Vertragsparteien mit den unwirksamen beziehungsweise undurchführbaren Bestimmungen verfolgt haben.


§ 12 Rechtswahl, Gerichtstand
12.1. Auf das gesamte Rechts- und Vertragsverhältnis zwischen CPW und dem Gast, bzw. dem Vermittler und dem Gruppenauftraggeber findet ausschließlich deutsches Recht Anwendung.
12.2. Gerichtsstand und Erfüllungsort ist der Sitz von CPW, soweit gesetzlich zulässig.
Vermieter:
Firma: PG-Touristik Göbel GbR
Inhaber: Patrick Göbel, Julia Göbel
Anschrift: Dammstraße 52
35576 Wetzlar - Niedergirmes
Telefon: 06441-34103
E-Mail: info@campingplatz-wetzlar.de
Homepage: www.campingplatz-wetzlar.de
Stand: 31.03.2022