Natur genießen.
 
Seele baumeln lassen.

Platzordnung

1. Der Zutritt zum Campingplatz ist nur nach Anmeldung in der Rezeption gestattet.


2. Das Campingplatzpersonal ist berechtigt den Personalausweis eines jeden Mieters und
Besuchers einzusehen.


3. Der Platz ist vom 01. März bis zum 31. Oktober geöffnet. In Absprache und nach
Voranmeldung kann der Platz vom 01. November bis zum 28. Februar im Winter geöffnet sein.


4. Die Platzruhe ist in der Zeit von 12 Uhr - 15 Uhr und von 22 Uhr - 7 Uhr festgelegt. Das
Campingplatzpersonal kann in dieser Zeit den Platz sperren. Während der Platzruhe herrscht
Fahrverbot. Radios, Fernseher, CD-Player und ähnliches sind leise zu stellen. Das Gleiche gilt
für Unterhaltungen und Gespräche. Bitte nehmen Sie Rücksicht aufeinander.

5. Am Abreisetag ist der Platz bis spätestens 12 Uhr zu räumen. Bei späterer Abreise wird eine
weitere Nacht berechnet. Der Platz ist sauber zu hinterlassen.

6. Innerhalb der Gebäude gilt striktes Rauchverbot. Außerhalb im Freien ist das Rauchen von Zigaretten
gestattet. Das Rauchen von Cannabis ist nicht gestattet. Bitte entsorgen Sie Zigarettenreste in den vorgesehenen Aschenbechern.

7. Es dürfen weder Gräben gezogen, noch Löcher gegraben werden. Die Gemeinschaftsanlagen
sind schonend zu behandeln, da sie der Erholung, der Hygiene und der Freizeitgestaltung
dienen. Gefahren die von solchen Anlagen ausgehen, sind unverzüglich dem
Campingplatzpersonal anzuzeigen. Danke.

8. Den Anweisungen des Campingplatzpersonals ist Folge zu leisten. Bei Verstoß gegen die
Platzordnung oder wenn die Aufrechterhaltung von Sicherheit und Ordnung gefährdet ist, ist
das Campingplatzpersonal berechtigt, den Mieter oder die in seinem Bereich befindlichen
Personen (Angehörige, Besucher) sofort vom Platz zu weisen. Das Campingplatzpersonal ist
bevollmächtigt das Hausrecht auszuüben. Die Ausübung des Hausrechtes beinhaltet auch
die unbegründete Verweigerung der Aufnahme von Personen. Eine Mietminderung findet bei
einem Platzverweis keine Anwendung.

9. Hunde sind stets an der Leine zu führen. Andere Tiere sind so zu halten, dass eine
Belästigung oder Gefahr ausgeschlossen ist. Tierkot hat der Halter sofort zu beseitigen.
Soweit ein Tier eine Belästigung darstellt, kann das Campingplatzpersonal verlangen, dass
dieses Tier von der Freizeitanlage gänzlich ferngehalten wird, auch wenn die Tierhaltung im
Mietvertrag erlaubt worden ist. Die Miete kann hierdurch nicht gemindert werden.

10. Das Fahren mit Fahrzeugen aller Art ist nur auf den vorgesehenen Wegen im Schritttempo
gestattet und auf das Notwendigste zu beschränken. Bei Verstoß kann das
Campingplatzpersonal dem Mieter das Fahren in der Freizeitanlage gänzlich untersagen. Eine
Mietminderung findet nicht statt.

11.Ein Lagerfeuer ist nur am ausgewiesenen Grillplatz, in der dafür vorgesehenen Feuerstelle
gestattet. Bitte nutzen Sie vorzugsweise den Grillplatz zum Grillen und hinterlassen Sie diesen
sauber und ordentlich. Lagerfeuer sowie feuergefährdende Heizungen sind auf dem
restlichen Platz verboten. Grillen auf den einzelnen Parzellen ist nur erlaubt, wenn jede
Gefährdung ausgeschlossen ist und der Platz nicht in Mitleidenschaft gezogen wird.
Gasflaschen müssen in den dafür vorgesehenen Behältern aufgestellt bzw. gelagert werden.
Die Lagerung und Beförderung muss den gesetzlichen sicherheitstechnischen Anforderungen
entsprechen.

12.Alle Fahrzeuge sind ausschließlich auf der zugewiesenen Fläche zu parken. Bei Verstoß
kann die Berechtigung zum Fahren in der Freizeitanlage gänzlich untersagt werden, sowie eine
Preiserhöhung für den zusätzlich in Anspruch genommenen Platz folgen.

13.Die Wasserzapfstellen sind nur für die Entnahme von Frischwasser zu benutzen. Es darf nicht
unnötig Wasser verbraucht werden z.B. für Rasensprengen, Autowaschen oder zum Spielen.

14.Das Campingplatzpersonal und die Betreiberin haften weder für Diebstahl der eingebrachten
Fahrzeuge, noch für Diebstahl jedweder Art. Durch die Platznutzung kommt kein
Verwahrungsvertrag zustande. Außerdem haften Sie nicht für Beschädigungen an
eingebrachten Fahrzeugen und Gegenständen. Die Benutzung und das Betreten der gesamten
Fläche erfolgen auf eigene Gefahr und Verantwortung des Mieters bzw. des Gastes.
Ebenso übernehmen das Campingplatzpersonal und die Betreiberin keine Haftung für Schäden
durch höhere Gewalt. Dies können Hochwasser, Hagel, Blitzschlag oder andere Arten von
Schäden oder Behinderungen sein. Hierfür ist allein der Mieter verantwortlich.

15.Wir schließen jegliche Haftung für den Wäsche- und Trockenservice aus. Die Wäsche geben
Sie im Netz an der Rezeption ab. Nach ihrer gewünschten Temperatur und Waschart wird
gewaschen und getrocknet. Für Vandalismus, Diebstahl oder eine andere Art welche zum
Verlust oder zur Beschädigung der zum Waschen abgegebenen Gegenstände führen könnte,
wird keine Haftung übernommen. Für Gegenstände gleich welcher Art, die sich im Wäschenetz
bzw. in der Kleidung befinden wird nicht gehaftet.

16.Kinder unter 5 Jahren dürfen die Sanitäranlagen nur in Begleitung Erwachsener benutzen.

17.Nur Müll in üblichen Mengen, welcher auf der Freizeitanlage anfällt, darf in den am blauen
Haus aufgestellten Behältern entsorgt werden. Getrennt wird nach Gelber Sack (in Rezeption
erhältlich), Papier, Glas und Restmüll. Heiße Asche oder andere brennende Materialien
dürfen nicht in den Mülleimern entsorgt werden. Zuwiderhandlung wird strafrechtlich verfolgt.
Der Mieter und Gast wird darauf hingewiesen, den anfallenden Müll soweit zu zerkleinern und
zu trennen, dass dieser problemlos in die dafür vorgesehenen Behälter hinein passt. Dies gilt
vor allem für größere Karton- und Papierverpackungen. Das Campingplatzpersonal ist
berechtigt, bei nicht sachgerechter Benutzung den Verursacher aufzufordern umgehend Abhilfe
zu leisten. Gegebenenfalls kann der Verursacher aufgefordert werden seinen Müll erneut zu
sortieren und nach deutschem Abfallgesetz ordnungsgemäß zu entsorgen.

18.Auf Sauberkeit legen Sie sicher ebenso großen Wert wie wir. Bitte verlassen Sie die
Sanitäranlagen in sauberem Zustand.

19.Mieter die chemische Toiletten nutzen, bitten wir umweltschonende Sanitärkonzentrate zu
nutzen, da Kläranlagen die außerordentlich hohen chemischen Belastungen längerfristig nicht
in genügendem Maße verarbeiten können. Die Entsorgungsstelle gegen Entgelt finden Sie in
der Einfahrt, gegenüber der Rezeption. Direkte Abläufe von chemischen Mitteln in die Natur
sind untersagt. Dies hat den sofortigen Platzverweis zur Folge.

20.Das Angeln an der Lahn ist nur mit gültigem Tages-Erlaubnisschein gestattet. Dieser ist gegen
Entgelt in der Rezeption nach Vorzeigen des Fischereischeins und dem Nachweis der
Fischerprüfung zu erwerben.

21.Die Videoüberwachung des Geländes dient ihrer Sicherheit. Weiterhin dient sie der Wahrung
des Hausrechts, sowie der Prävention und Aufklärung von Straftaten.


Für Fragen, Anregungen und Wünsche stehen wir Ihnen tagsüber im Rahmen unserer Öffnungszeiten von 8 Uhr - 12 Uhr und 14 Uhr - 18 Uhr an der Rezeption zur Verfügung.
Wir wünschen Ihnen einen angenehmen und erholsamen Aufenthalt bei uns.